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E-Rechnung Viewer

XRechnung, ZUGFeRD und ebInterface als lesbare Rechnung öffnen. Die Schnellprüfung zeigt fehlende Pflichtangaben und Rechenfehler, bevor Sie die Rechnung buchen oder versenden.

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Datei bleibt im Browser

Die Datei wird nur in Ihrem Browser gelesen und nicht hochgeladen.

Keine Datei zur Hand? Beispiel öffnen:

Unterstützte Formate

Drei Formate, ein Viewer

Der Viewer erkennt das Format automatisch. Sie müssen nicht wissen, welche Art von E-Rechnung Sie bekommen haben.

Deutschland

XRechnung

Eine reine XML-Datei ohne sichtbares PDF. Wer sie im Browser öffnet, sieht nur Programmcode. Pflicht bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland, zunehmend auch zwischen Unternehmen.

XRechnung 2.x und 3.x, Peppol BIS Billing 3.0

Deutschland, Österreich, Frankreich

ZUGFeRD / Factur-X

Ein PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten. Sie sehen das PDF, die Buchhaltung liest die Daten. Der Viewer zeigt Ihnen die eingebetteten Daten, denn die zählen, wenn PDF und Daten voneinander abweichen.

ZUGFeRD ab 2.0, Factur-X, Profile MINIMUM bis EXTENDED

Österreich

ebInterface

Das österreichische XML-Format, unter anderem für Rechnungen an den Bund über e-Rechnung.gv.at. Viele österreichische Buchhaltungsprogramme exportieren es.

ebInterface 3.0 bis 6.1

Schnellprüfung

Fehler finden, bevor Sie buchen

Der Viewer rechnet jede geöffnete Rechnung nach und prüft die Pflichtangaben. Ein falscher Steuerbetrag oder eine vertippte IBAN fällt so auf, bevor Sie die Rechnung buchen oder bezahlen.

Pflichtangaben
Rechnungsnummer, Datum, beide Anschriften und die UID-Nummer. Bei XRechnung zusätzlich die Leitweg-ID.
Rechenwege
Jede Position, die Umsatzsteuer je Steuersatz, Netto, Brutto und den Zahlbetrag.
Zahlung
IBAN-Prüfziffer, Fälligkeit und Skonto. Bei Reverse Charge auch die UID-Nummer des Empfängers.

Schnellprüfung

1 Fehler gefunden
  • Fehler: Umsatzsteuer passt nicht zum Steuersatz

    20 % von € 2.048,00 ergibt € 409,60, angegeben sind € 406,90.

  • Hinweis: Fälligkeit liegt vor dem Rechnungsdatum

    Fällig am 01.10.2026, ausgestellt am 15.10.2026.

10 Prüfungen bestanden

Pflichtangaben

  • In Ordnung: Rechnungsnummer 2026-00871

  • In Ordnung: Rechnungsdatum 15.10.2026

  • In Ordnung: Rechnungssteller: Alpenblick Druck & Design GmbH

  • In Ordnung: UID-Nummer ATU12345678

  • In Ordnung: Rechnungsempfänger: Hotel Bergsicht GmbH

  • In Ordnung: 3 Positionen

Rechnerische Prüfung

  • In Ordnung: Menge × Einzelpreis stimmt bei allen Positionen

  • In Ordnung: Summe der Positionen € 2.330,00

  • In Ordnung: Nettobetrag € 2.288,00

Zahlung und Fristen

  • In Ordnung: IBAN-Prüfziffer korrekt

Geprüft werden Pflichtangaben, Rechenwege, Steuerbeträge und die IBAN. Die Schnellprüfung ersetzt keine vollständige Validierung nach EN 16931 und keine steuerliche Beratung.

Beispiel: so sieht ein Prüfergebnis aus

Für Ihr Unternehmen

E-Rechnungen direkt in die Buchhaltung übernehmen

In einer E-Rechnung stehen alle Daten schon maschinenlesbar drin. Wer sie trotzdem ausdruckt und abtippt, macht die Arbeit doppelt und riskiert Tippfehler. Ich baue Abläufe, die Eingangsrechnungen ohne Abtippen verarbeiten.

  • Einlesen: aus dem Postfach, einem Portal oder Ihrem Peppol-Zugang
  • Prüfen und freigeben: nach Regeln, die Sie festlegen
  • Übergeben: an Buchhaltung, ERP oder Steuerberatung
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wird meine Rechnung hochgeladen oder gespeichert?

Nein. Der Viewer liest die Datei direkt in Ihrem Browser. Sie verlässt Ihr Gerät nicht und wird nirgends gespeichert. Für die Statistik erfassen wir nur, welches Format geöffnet wurde und wie viele Auffälligkeiten die Prüfung gefunden hat. Dateinamen und Rechnungsinhalte werden nicht übertragen.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

Beide setzen die europäische Norm EN 16931 um. Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei, die ohne Viewer kaum lesbar ist. ZUGFeRD ist ein PDF, in das dieselben Daten als XML eingebettet sind. Das Profil XRECHNUNG von ZUGFeRD erfüllt auch die Vorgaben der XRechnung.

Kann ich eine ZUGFeRD- oder Factur-X-PDF öffnen?

Ja. Der Viewer sucht im PDF nach der eingebetteten XML-Datei, etwa factur-x.xml, und zeigt deren Inhalt an. Wichtig: In Deutschland ist bei hybriden Rechnungen grundsätzlich der XML-Teil maßgeblich. Weicht er vom sichtbaren PDF ab, sehen Sie das im Viewer sofort. Normale PDF-Rechnungen ohne eingebettete Daten kann der Viewer nicht lesen.

Ist eine Rechnung ohne Auffälligkeiten automatisch korrekt?

Nicht unbedingt. Die Schnellprüfung kontrolliert Pflichtangaben, Rechenwege, Steuerbeträge und die IBAN. Eine vollständige technische Validierung nach EN 16931 mit XML-Schema und Schematron-Regeln ersetzt sie nicht. Für XRechnung gibt es dafür den KoSIT-Validator, für ebInterface die Prüfung auf ebinterface.at.

Welche E-Rechnungsformate gelten in Österreich?

Rechnungen an Bundesdienststellen müssen seit 2014 elektronisch über e-Rechnung.gv.at eingebracht werden, als ebInterface oder im Peppol-Format (UBL). Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich derzeit keine allgemeine E-Rechnungspflicht. Wer an deutsche Kunden liefert, bekommt aber zunehmend XRechnung- oder ZUGFeRD-Anforderungen.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland?

Seit 1. Jänner 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle. Eine normale PDF-Rechnung reicht dann in den meisten Fällen nicht mehr aus.

Kann ich die Rechnung drucken oder als PDF speichern?

Ja. Über „Drucken / PDF“ erhalten Sie eine lesbare Fassung, die Sie ausdrucken oder als PDF sichern können. Für die Aufbewahrung zählt aber die Originaldatei. Bewahren Sie die XML-Datei bzw. das ZUGFeRD-PDF immer unverändert auf.
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Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns an, wie Ihre Eingangsrechnungen heute ankommen und welcher Teil sich automatisieren lässt.

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